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GLÄSERNE VERWALTUNG für LEIPZIG


DIE GLÄSERNE VERWALTUNG LEIPZIG

Die gewählten Landtage von Sachsen haben es wegen der konservativen Mehrheiten bis heute noch nicht einmal geschafft, ein Informationsfreiheitsgesetz nach dem Vorbild des Bundes und 11 anderer Länder zu verabschieden, mit dem jeder das Recht auf Information gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Wir fordern ein Ende dieses gesetzlosen Zustandes und die Begründung einer Informationspflicht und eines Informationsanspruches, somit die Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit. DIE LEIPZIGER PIRATEN FORDERN DIE GLÄSERNE VERWALTUNG STATT EINEM GLÄSERNEN BÜRGER!!

Die Intransparenz verwaltungsinterner Strukturen in Leipzig erschwert es den Bürgern, sich zu beteiligen oder Verwaltung und Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig.

Solange der Freistaat Sachsen es nicht schafft, ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, muss die Stadt Leipzig im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung entsprechend selbst tätig werden, allerdings auf einem ganz anderen Niveau als dies andere Körperschaften des öffentlichen Rechtes (z.B. München) bislang mit Alibisatzungen getan haben.

In Anlehnung an die Volksinitiative in Hamburg fordern wir in Leipzig daher die Schaffung einer TRANSPARENZSATZUNG für unsere Stadt, die weit über die herkömmlichen und zu schwachen Informationsfreiheitsgesetze von Bund und anderen Ländern hinausgeht.

Damit soll mit Hilfe eines Zentralen Informationsregisters das Prinzip umgekehrt werden, dass der Bürger erst einen Antrag mit Gebührenfolgen stellen muss. Dies ist aus der Sicht des Bürgers unnötig mühselig und teuer. Damit wird zugleich dem Gedanken an OPEN DATA Rechnung getragen. Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden können.

Diese von den PIRATEN geforderte Transparenzsatzung definiert, was an Datenmaterial im zentralen Informationsregister zu veröffentlichen ist und gibt im Übrigen dem Bürger einen klaren Informations- und Auskunftsanspruch. Hierbei ist durch Ausnutzung der beherrschenden Gesellschafterstellung der Informationsanspruch auch gegen Unternehmen des Privatrechtes zu begründen, soweit die Stadt Leipzig mitbestimmend hieran beteiligt ist, aber auch dann, wenn Unternehmen öffentliche Aufgaben auf Grund besonderer Vertragsgestaltung wahrnehmen. Es wird nicht nur ein INFORMATIONANSPRUCH begründet, sondern zusätzlich auch eine antragsunabhängige INFORMATIONSPFLICHT. Mit den eng umrissenen Ausnahmetatbeständen im Falle höherwertig zu beurteilenden öffentlichen Interessen und Belange Dritter ( z.B. Organe der Rechtspflege, Gefährdung von Straf- ,Ordnungs- und Disziplinarverfahren, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) werden die informations- und auskunftspflichtige Stellen der Stadt Leipzig daran gehindert, mit pauschalen Behauptungen das Informationsbegehren und die Informationspflicht zu umgehen. Zudem sind städtische Stellen gehalten, das Informationsinteresse in jeder Phase ihres Handelns rechtzeitig zu berücksichtigen, z.B. dass Verträge mit staatlichen Stellen vorab zu veröffentlichen sind und Vertragspartner mit Abschluss des Vertrages auch in die Veröffentlichung einzuwilligen haben. Sogenannte Privat- und Betriebsgeheimnisse sind von Anfang an gesondert kenntlich zu machen und zu begründen.

Diese neu zu schaffende Satzung verhindert, dass wieder vergangene Skandale der LVV oder LWB sich ähnlich wiederholen können. Unterlegene Konkurrenten bei Ausschreibungen können besser ihre Rechte wahrnehmen und rechtswidriges Handeln der Verwaltung abwehren oder Lieferanten können der Stadt kostengünstigere Angebote unterbreiten, was künftige Ausgaben zu senken hilft. Verträge werden erst 30 Tage nach Veröffentlichung wirksam, und die Vertragspartner der Stadt haben auch nur unter höchstmöglicher Transparenzgewährung mit der Stadt zu kontrahieren. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Umsetzung dieser Satzung wird kaum messbar sein, wenn die Verwaltung sich schon in ihrem täglichen Handeln angewöhnt die Digitalisierung und deren Speicherung für anschließende Veröffentlichungen zu berücksichtigen. Die oft von konservativen Kräften verbreitete Angst vor einem „bürokratischen Monster“ oder der Lahmlegung der Verwaltung sind nur vorgeschobene Argumente, um die Ziele dieser Satzung zu unterbinden.

Mit dieser Satzung wird

-Korruption erschwert

-Steuerverschwendung vorgebeugt

-der Verwaltungsablauf vereinfacht

-dem Bürger und den Stadträten mehr Mitbestimmung ermöglicht

-die Pressefreiheit durch bessere Recherchemöglichkeiten gestärkt

-das Vertrauen in Politik und Verwaltung gestärkt!

und damit die DEMOKRATIE durch mehr Transparenz und Vertrauen erheblich gestärkt!


Diskussionen

  • Daniel_Schade ist dafür
    +2

    Der Entwurf für eine Transparenzsatzung der Leipziger Piraten ist das beste, was zu dem Thema auf dem Tisch liegt. Transparentes Verwaltungshandeln ist die notwendige Voraussetzung, um sich als Bürger_in an kommunalpolitischen Entscheidungen auch sachlich beteiligen zu können. Leipzig muss hier unbedingt voran kommen!

  • FrankFrei ist dafür
    +1

    Das ist auf jeden Fall zu befürworten.

    Zu den Ausnahmetatbeständen sollte jedoch auch zählen, wenn die Stadt Vorgespräche mit Investoren bzgl. Unternehmensansiedlungen führt, damit diese Gespräche nicht gefährdet werden. Gleiches gilt für Grundstücksankäufe durch die Stadt, weil sonst die fraglichen Grundstücke plötzlich teurer werden.

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